Urban Golf League Zur Indoor Series

Teilnahmebedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urban Golf League Indoor Serie 2026/2027

Stand: 18.10.2026

Veranstalter:

David Martin Jamnig
Prießnitzgasse 19/4, 1210 Wien, Österreich
E-Mail: info@urbangolfleague.at
Telefon: +43 676 4043904

im Folgenden „Veranstalter“.

1) Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Bedingungen gelten für die über die Website gebuchten Teamstartplätze zur Urban Golf League Indoor Serie 2026/2027, im Folgenden „Serie“.

1.2 Der Veranstalter organisiert die Serie und übernimmt die Teilnehmerverwaltung sowie das Scoring einschließlich Auswertung und Tabellenführung. RUFF unterstützt die technische Durchführung über das Trackman-Portal. Vertragspartner für den Teamstartplatz ist ausschließlich der Veranstalter.

1.3 Die Simulatornutzung ist eine gesonderte Leistung des jeweiligen Standortbetreibers. Die Teams wählen und buchen ihren Standort selbst. Der Veranstalter ist nicht Betreiber der Simulatorstandorte.

1.4 Für den Aufenthalt und die Simulatornutzung gelten die Hausordnung, Sicherheitsvorschriften und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Standortbetreibers.

1.5 Ergänzend gilt das vor der Buchung zugängliche Spiel- und Wertungsregelwerk in der bei Vertragsabschluss vereinbarten Fassung. Diese Fassung wird mit der Buchungsbestätigung als E-Mail-Text oder Anhang übermittelt.

2) Leistungen und Rundenzeiträume

2.1 Die Serie umfasst vier Wertungsrunden über jeweils 18 Loch:

RundeVirtueller GolfplatzSpielzeitraum
1Lofoten Links01.11.2026 bis 06.12.2026
2Casa de Campo – Teeth of the Dog07.12.2026 bis 10.01.2027
3The Reserve at Moonlight Basin11.01.2027 bis 07.02.2027
4Cabot Cliffs08.02.2027 bis 28.02.2027

Die genannten Plätze werden virtuell am Simulator gespielt und sind nicht die tatsächlichen Veranstaltungsorte.

2.2 Die Teams wählen ihren Spieltermin innerhalb des jeweiligen Zeitfensters selbst. Die Runde muss darin vollständig abgeschlossen werden. Anfangs- und Endtag sind eingeschlossen; das Zeitfenster endet am letzten Tag um 23:59 Uhr, Ortszeit Wien.

2.3 Voraussetzung ist ein Trackman-Simulator, der die Teilnahme am ausgeschriebenen Wettbewerb mit den vorgegebenen Plätzen und Einstellungen ermöglicht. Die Teams klären Eignung und Verfügbarkeit rechtzeitig mit dem Standort.

2.4 Die Teilnahmegebühr umfasst ausschließlich die Teilnahmeberechtigung für die gebuchte Teamkategorie und das Scoring einschließlich Ergebnisverwaltung und Tabellenführung.

2.5 Nicht enthalten sind insbesondere Simulatorgebühren, Standort- oder Nutzungsgebühren, Ausrüstungsmiete, Verpflegung und Anreise. Simulator- und Standortgebühren sind separat unmittelbar beim jeweiligen Standortbetreiber zu entrichten.

2.6 Der Teamstartplatz beinhaltet keine Simulatorreservierung. Die Teams sind für die rechtzeitige Buchung ausreichend langer Spielzeiten verantwortlich.

2.7 Die Serie ist nicht zur Fortschreibung eines offiziellen Golf-Handicaps bestimmt.

3) Vertragsschluss und Bestätigung

3.1 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Teamstartplatzes ab.

3.2 Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Besteller automatisch eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

3.3 Die Bestätigung enthält die wesentlichen Buchungsdaten, diese Bedingungen und das vereinbarte Spiel- und Wertungsregelwerk. Vertragssprache ist Deutsch.

4) Gesetzliches Rücktrittsrecht

4.1 Für die Buchung besteht kein gesetzliches vierzehntägiges Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer Freizeitveranstaltung mit den in Ziffer 2.1 festgelegten Zeiträumen; es gilt § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG.

4.2 Die Stornierungsmöglichkeiten nach Ziffer 9 und gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

5) Preise und Zahlung

5.1 Es gilt die im Bestellprozess ausgewiesene Teilnahmegebühr für den Teamstartplatz der gewählten Kategorie für die gesamte Serie. Angegeben wird der Gesamtpreis einschließlich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Steuern.

5.2 Die Zahlung erfolgt über Stripe mit den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.

5.3 Preise und Zahlungsbedingungen für die Simulatornutzung werden gesondert mit dem jeweiligen Standortbetreiber vereinbart.

6) Teilnehmerdaten

6.1 Die zur Buchung, Teilnahme und Ergebniszuordnung erforderlichen Daten sind richtig und vollständig anzugeben. Änderungen sind dem Veranstalter zeitnah mitzuteilen.

6.2 Der Besteller wird gebeten, die Buchungsbestätigung zu prüfen und Fehler möglichst umgehend zu melden. Gesetzliche Ansprüche gehen durch eine unterlassene oder verspätete Prüfung nicht verloren.

7) Teams und Teilnahmevoraussetzungen

7.1 Vertragspartner ist der Besteller, in der Regel der Team-Captain. Andere Teammitglieder werden durch ihre bloße Benennung nicht zu zahlungspflichtigen Vertragspartnern.

7.2 Es gibt Zweierteams mit zwei Personen, Dreierteams mit drei Personen und Viererteams mit vier Personen. Für jede Kategorie gilt ein eigenes Scoring nach dem Spiel- und Wertungsregelwerk.

7.3 Die Mitglieder sind vor der ersten Teilnahme bekanntzugeben. Ein Austausch nach Beginn der Serie bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters per E-Mail. Eine Ablehnung muss insbesondere durch die Ergebniszuordnung oder die sportliche Chancengleichheit sachlich begründet sein.

7.4 Platzreife und Golfclubmitgliedschaft sind nicht erforderlich. Jeder Teilnehmer benötigt einen eigenen, funktionsfähigen Trackman-Account, der ihm eindeutig zugeordnet werden kann. Das persönliche Passwort muss dem Veranstalter nicht mitgeteilt werden.

7.5 Die Teilnahme ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich und vor der Teilnahme nachzuweisen.

7.6 Der Team-Captain stellt den Mitgliedern vor Übermittlung ihrer Daten und vor ihrer Teilnahme diese Bedingungen, das Regelwerk und die Datenschutzhinweise zur Verfügung. Die eigenen Informationspflichten des Veranstalters bleiben bestehen.

8) Wertung und fristgerechte Teilnahme

8.1 Spielmodus, Punktevergabe, erforderliche Spielergebnisse, Einstellungen und Regeln bei Punktegleichstand ergeben sich aus dem vor der Buchung zugänglichen Spiel- und Wertungsregelwerk.

8.2 Der Veranstalter liest oder exportiert die erforderlichen Ergebnisse manuell aus dem für die Serie verwendeten RUFF-Bereich im Trackman-Portal und übernimmt sie in die Wertung. Gewertet werden nur regelkonforme, eindeutig zuordenbare Ergebnisse.

8.3 Wird eine Runde nicht innerhalb ihres Zeitfensters regelkonform abgeschlossen, erhält das Team für diese Runde null Punkte. Die Teilnahme an weiteren Runden bleibt möglich. Ziffer 10 und gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

8.4 Eine eigenmächtige Nachholung außerhalb des Zeitfensters begründet keinen Anspruch auf Wertung. Eine Abmeldung verlängert das Zeitfenster nicht automatisch.

8.5 Manipulationen, fremde Accounts oder erhebliche Regelverstöße können zur Nichtwertung betroffener Ergebnisse führen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist ein angemessener Ausschluss möglich. Zuvor erhält das Team Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein automatischer vollständiger Verfall der Teilnahmegebühr ist damit nicht verbunden; die Abrechnung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.6 Eine Mindestteilnehmerzahl ist nicht vorgesehen.

9) Stornierung durch den Besteller

9.1 Stornierungen sind per E-Mail an info@urbangolfleague.at möglich. Maßgeblich ist deren Eingang.

9.2 Übernimmt vor Beginn der Serie ein geeignetes Ersatzteam derselben Kategorie den Startplatz mit Bestätigung des Veranstalters, wird die Teilnahmegebühr nach abgeschlossener Übernahme und Zahlung durch das Ersatzteam vollständig zurückerstattet.

9.3 Ohne Ersatzteam gelten vor Serienbeginn folgende maximale Einbehalte:

Eingang der StornierungMaximaler Einbehalt
30 oder mehr Kalendertage vor Beginn der ersten Runde20 % der Teilnahmegebühr
14 bis 29 Kalendertage vor Beginn der ersten Runde50 % der Teilnahmegebühr
Weniger als 14 Kalendertage vor Beginn der ersten Runde100 % der Teilnahmegebühr

9.4 Ersparte Aufwendungen, anrechenbare anderweitige Einnahmen und absichtlich versäumte anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden zugunsten des Bestellers berücksichtigt. Der Einbehalt darf den danach verbleibenden Entgeltanspruch nicht übersteigen. Gesetzliche Informations- und Nachweispflichten des Veranstalters bleiben bestehen.

9.5 Freiwilliges Ausscheiden nach Beginn oder die Nichtnutzung einzelner Runden begründen für sich keinen pauschalen anteiligen Rückzahlungsanspruch. Die Anrechnung nach Ziffer 9.4 gilt auch dann.

9.6 Rückzahlungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Eingang der Stornierung beziehungsweise nach abgeschlossener Ersatzübernahme, grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel.

9.7 Gesetzliche Ansprüche wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen und Ansprüche nach Ziffer 10 bleiben unberührt.

10) Technische Störungen und Ausfälle

10.1 Der Ausfall eines einzelnen Standortes bedeutet für sich keine Absage der Runde. Das Team prüft, ob es innerhalb des verbleibenden Zeitfensters einen anderen Termin oder geeigneten Standort nutzen kann.

10.2 Technische Störungen, die Durchführung, Speicherung oder Übermittlung einer Runde verhindern, sind möglichst umgehend zu melden. Verfügbare Nachweise, etwa Fehlermeldungen oder gespeicherte Ergebnisse, sollen beigefügt werden.

10.3 Verhindern übergreifende technische Störungen, behördliche Einschränkungen oder vergleichbare die Serie betreffende Hindernisse die Durchführung oder Auswertung einer Runde, informiert der Veranstalter die Teams und bietet nach Möglichkeit ein angemessenes Ersatzzeitfenster an.

10.4 Wesentliche Änderungen der vereinbarten Zeiträume oder Leistungen bedürfen der Zustimmung des Bestellers. Stimmt dieser nicht zu oder ist ihm die Teilnahme am Ersatzzeitfenster nachweislich unzumutbar, kann er hinsichtlich der betroffenen Runde ohne Stornogebühr zurücktreten. Dafür wird ein Viertel der bezahlten Teilnahmegebühr erstattet.

10.5 Kann eine Runde aus einem die Serie betreffenden Grund nach Ziffer 10.3 endgültig nicht durchgeführt oder gewertet werden, wird ein Viertel der Teilnahmegebühr erstattet. Bei Absage der gesamten Serie vor ihrem Beginn erfolgt die vollständige Rückzahlung. Dies gilt auch bei höherer Gewalt.

10.6 Rückzahlungen erfolgen binnen 14 Tagen nach wirksamem Rücktritt oder endgültiger Absage. Sie betreffen die an den Veranstalter bezahlte Teilnahmegebühr. Ansprüche aus gesonderten Standortverträgen und gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

11) Kommunikation

Wesentliche Informationen werden per E-Mail an den Besteller beziehungsweise Team-Captain übermittelt. Dieser leitet teamrelevante Informationen an die Mitglieder weiter.

12) Versicherungen

12.1 Der Erwerb eines Teamstartplatzes begründet keinen persönlichen Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz.

12.2 Jeder Teilnehmer entscheidet selbst über seinen persönlichen Versicherungsschutz. Gesetzliche Haftungspflichten des Veranstalters werden dadurch nicht eingeschränkt.

13) Haftung

13.1 Die Teilnehmer beachten die Sicherheitsvorgaben des Standortes und gehen sorgfältig mit Schlägern, Bällen und der Anlage um.

13.2 Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Sicherheit der Simulatoranlage und Räumlichkeiten sind Leistungen des jeweiligen Standortbetreibers und nicht Bestandteil des Teamstartplatzes.

13.3 Für Pflichtverletzungen selbstständig beauftragter Standortbetreiber haftet der Veranstalter nur, wenn ihm deren Verhalten gesetzlich zuzurechnen ist oder ihn ein eigenes haftungsbegründendes Verhalten trifft. Die gesetzliche Haftung für Personen, deren er sich zur Erfüllung eigener Pflichten bedient, bleibt bestehen.

13.4 Für schuldhaft verursachte Personenschäden sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Personen, für die er gesetzlich einzustehen hat.

13.5 Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine vertragliche Hauptpflicht verletzt wurde. Zu den Hauptpflichten gehören insbesondere die Gewährung der Teilnahmeberechtigung und die vertragsgemäße Erfassung und Auswertung der Ergebnisse. Ziffer 13.4 bleibt unberührt.

13.6 Der Veranstalter übernimmt keine Verwahrung mitgebrachter Gegenstände. Eine Haftung für deren Verlust oder Beschädigung richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen.

13.7 Mitverschulden wird nach § 1304 ABGB berücksichtigt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.

14) Datenschutz und Ergebnisse

14.1 Einzelheiten zur Verarbeitung von Buchungs-, Teilnehmer- und Ergebnisdaten stehen in der vor der Buchung zugänglichen Datenschutzerklärung.

14.2 Auf der Website werden Teamnamen, Teamkategorie, Rundenergebnisse, Punkte und Platzierungen veröffentlicht. Namen einzelner Spieler werden dort nicht veröffentlicht.

14.3 Innerhalb der Trackman-Dienste können Namen oder Spielernamen auf Turnierranglisten sichtbar sein. Näheres beschreiben die Datenschutzhinweise zur Serie und die Informationen von Trackman.

15) Foto- und Videoaufnahmen

15.1 Identifizierbare Foto- oder Videoaufnahmen, die der Veranstalter anfertigt, anfertigen lässt oder für Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung verwendet, erfolgen nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung mit Angabe der Zwecke und Veröffentlichungskanäle.

15.2 Die Einwilligung ist freiwillig, keine Teilnahmevoraussetzung und jederzeit für die Zukunft widerrufbar. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf bleibt unberührt.

16) Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Diese werden durch die Haftungsregelungen nicht eingeschränkt.

17) Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Zwingender Verbraucherschutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts bleibt erhalten.

18) Alternative Streitbeilegung

Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten bei nicht beigelegten Verbraucherbeschwerden bleiben unberührt.

19) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Der übrige Vertrag bleibt bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist.